Richtlinie „Inklusive Arbeit“
Nachricht zum Treffen in der Kalenderwoche 45
„Wir haben uns im KR-Büro getroffen und
über die Richtlinie „Inklusive Arbeit“ gesprochen.
Es ist kein Gesetz, sondern eine Förderrichtlinie
vom Bundesministerium für Soziales.
Eine Förderrichtlinie ist eine Vorgabe,
welche Projekte gefördert werden.
Sie ist seit Mitte Juli 2024 in Kraft.
Einiges ist uns noch nicht klar und
wir werden uns weiter informieren.“