Wer darf wählen?

  • Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind.
  • Personen, die schon vor 2025 FSW-Kund:innen der Wiener Behindertenhilfe waren.
    Das sind Personen, die eine Leistung der Behindertenhilfe vom Fonds Soziales Wien bekommen.
    Zum Beispiel: teilbetreutes Wohnen oder eine Berufsqualifizierung.

Welche Kund:innen dürfen wählen und kandidieren?

Kund:innen folgender Leistungen dürfen wählen und kandidieren:

  • Tagesstruktur
  • Berufsqualifizierung und Berufsintegration
  • Arbeitsintegration
  • Betreutes Wohnen
  • Persönliche Assistenz
  • Gebärdensprachdolmetsch

Video: Wer darf wählen gehen?

Illustration einer Wahlurne