Die Regeln der Wahl
Wer war wahlberechtigt?
- Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind.
- Personen, die FSW-Kundinnen oder FSW-Kunden sind.
Das sind Personen, die eine Leistung der Behindertenhilfe vom Fonds Soziales Wien bekommen.
Zum Beispiel: teilbetreutes Wohnen oder eine Berufsqualifizierung.
Welche Kundinnen und Kunden waren wahlberechtigt und durften kandidieren?
Kundinnen und Kunden folgender Leistungen dürfen wählen und kandidieren:
- Tagesstruktur
- Berufsqualifizierung und Berufsintegration
- Arbeitsintegration
- Betreutes Wohnen
- Persönliche Assistenz
- Gebärdensprachdolmetsch
Wie wurde gewählt?
Wahlberechtigte KundInnen konnten im Wahl-Lokal wählen.
Die meisten Wahl-Lokale sind in verschiedenen Tages-Struktur-Standorten.
Unsere Bildgeschichte zeigt, wie die Wahl im Wahl-Lokal funktioniert.
Es war auch möglich, mit Wahl-Karte zu wählen.
Mit einer Wahl-Karte kann man wählen, ohne in ein Wahl-Lokal zu gehen.
Die Wahl-Karte wird dann per Post verschickt.
Unsere Bildgeschichte zeigt, wie die Wahl mit Wahl-Karte funktioniert.
