Die Regeln der Wahl

Wer war wahlberechtigt?

  • Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind.
  • Personen, die FSW-Kund:innen oder FSW-Kunden sind.

Das sind Personen, die eine Leistung der Behindertenhilfe vom Fonds Soziales Wien bekommen.
Zum Beispiel: teilbetreutes Wohnen oder eine Berufsqualifizierung.

Welche Kund:innen waren wahlberechtigt und durften kandidieren?

Kund:innen folgender Leistungen dürfen wählen und kandidieren:

  • Tagesstruktur
  • Berufsqualifizierung und Berufsintegration
  • Arbeitsintegration
  • Betreutes Wohnen
  • Persönliche Assistenz
  • Gebärdensprachdolmetsch

Wie wurde gewählt?

Wahlberechtigte Kund:innen konnten im Wahl-Lokal wählen.
Die meisten Wahl-Lokale sind in verschiedenen Tages-Struktur-Standorten.

Unsere Bildgeschichte zeigt, wie die Wahl im Wahl-Lokal funktioniert.

Es war auch möglich, mit Wahl-Karte zu wählen.
Mit einer Wahl-Karte kann man wählen, ohne in ein Wahl-Lokal zu gehen.
Die Wahl-Karte wird dann per Post verschickt.

Unsere Bildgeschichte zeigt, wie die Wahl mit Wahl-Karte funktioniert.

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