Rechte für Menschen mit Behinderung

Österreich hat 2006 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterschrieben.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist ein besonderer Vertrag.
Wenn Sie mehr über die UN-Konvention erfahren wollen, können Sie das hier nachlesen.
Die UN-Konvention besteht aus vielen Artikeln.
Einer der Artikel beschäftigt sich mit politischer Teilhabe.
In dem Artikel geht es darum, dass Menschen mit Behinderung gut mitsprechen sollen.
Sie sollen auf verschiedenen Ebenen gut mitsprechen können.

Das heißt, dass es Gruppen geben soll, die die Anliegen von Menschen mit Behinderung vertreten.
Es soll diese Gruppen für das ganze Land, aber auch für einzelne Bundesländer geben.
Das nimmt der Fonds Soziales Wien ernst.
Damit Menschen mit Behinderung in Wien gut mitsprechen können, gibt es den FSW-Kund:innen-Rat.
Der FSW-Kund:innen-Rat ist eine Gruppe, die bei Leistungen für Menschen mit Behinderung in Wien mitsprechen kann.

Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen