Wer darf kandidieren?

Wenn eine Person FSW-Kund:innen-Rätin oder FSW-Kund:innen-Rat werden will, muss sie oder er kandidieren.

Das heißt, sie oder er muss Kandidatin oder Kandidat werden.

Das heißt, sie oder er sagt: „Ich möchte FSW-Kund:innen-Rätin werden!“  oder „Ich möchte FSW-Kund:innen-Rat werden!“

Weitere Voraussetzungen:

  • Personen, die für 5 Jahre aktiv als Kund:innen-Rätin oder als Kund:innen-Rat mitmachen wollen.
  • Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
  • Personen, die Wiener Kund:innen sind.
    Das sind Personen, die eine Leistung vom Fonds Soziales Wien bekommen.
    Zum Beispiel: Tagesstruktur oder Persönliche Assistenz

Wer darf NICHT Kandidatin oder Kandidat werden?

Es gibt auch Personen, die nicht kandidieren dürfen.

Das sind Personen, die bei einem Träger der Behindertenhilfe eine wichtige Funktion haben.
Zum Beispiel Personen, die im Vorstand von einem Träger sind und dort mitbestimmen.

Und das sind Personen, die eine wichtige Aufgabe bei der Stadt Wien haben.
Zum Beispiel: der Bürgermeister von Wien und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.