Wer darf wählen?
- Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind.
- Personen, die FSW-Kund:innen sind.
Das sind Personen, die eine Leistung der Behindertenhilfe vom Fonds Soziales Wien bekommen.
Zum Beispiel: teilbetreutes Wohnen oder eine Berufsqualifizierung.
Welche Kund:innen dürfen wählen und kandidieren?
Kund:innen folgender Leistungen dürfen wählen und kandidieren:
- Tagesstruktur
- Berufsqualifizierung und Berufsintegration
- Arbeitsintegration
- Betreutes Wohnen
- Persönliche Assistenz
- Gebärdensprachdolmetsch